1. Allgemeines

1.1. Die Kunden (im Regelfall das Brautpaar – BP) beauftragen die Hochzeitsplanung „Melamuse“ (in der Folge kurz HP) mit den im Vertrag und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. HP orientiert sich bei seiner Tätigkeit am Berufsbild. Im Zweifelsfall sind diese AGBs und

die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistung, die Vertragsparteien, das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von HP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem Vertrag.

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.

1.3. Der Vertrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens (Angebots des WP) und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen HP ausschließlich mit den in diesen Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.4. HP kann bei eintreten von Krankheit oder anderen persönlichen Verhinderungen die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte HP) erbringen.

2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:

2.1. Die Kunden beauftragen HP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem im Vertrag festgelegten Termin und Ort. HP kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Vertrag festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Auf Kundenwunsch wird der HP mit der Präsentation eines Konzepts für die Hochzeit beauftragt.

Sofern dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim HP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist HP bei den Erbringungen der Leistungen frei.

2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird HP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies HP zweckmäßig erscheint. HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartnern – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten und deren Vorschlag an das BP, wobei HP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. HP berät das Brautpaar hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien. Der HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.

2.3. Der HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird.

2.4. Über Wunsch der Kunden wird HP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.

2.5. Der HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird HP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient und vom Kunden gewünscht wird. HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.

2.6. Nicht Gegenstand der Leistung, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.

2.7. HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen, sofern der Fall mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Hochzeitstermin eintritt.

2.8. HP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut HP die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:

3.1. HP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss zurück zu treten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktrittes nach Ablauf dieser Frist, steht HP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von den bereits aufgewandten Stundenlohn zu. Erfolgt ein Rücktritt bis 30 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat HP einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.

3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von HP bedürfen. In diesem Fall ist mit HP im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.

4. Gewährleistung / Haftung:

4.1. HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. HP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.

4.2. HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn HP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.

4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des HP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.

4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Entgelt:

5.1. Das vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. HP ist berechtigt, bei Auftragserteilung 20% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen.

5.2 Die Schlussrechnung wird eine Woche vor dem Tag der Hochzeit ausgestellt und ist sofort mit Erhalt zur Zahlung fällig. In der Schlussrechnung sind sämtliche zu erwartenden Leistungen, die zu diesem Zeitpunkt noch zu erbringen sind, bereits beinhaltet. Sollten darüber hinaus tatsächlich noch weitere Leistungen anfallen, ist der HP zur Nachverrechnung berechtigt.  Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar vor Vertragserfüllung (spätestens am Tag der Veranstaltung) fällig. Alle vom HP angebotenen und verrechneten Entgelte sind Nettobeträge. Sollte HP als Kleinunternehmer (ohne Verrechnung von USt) agieren, wird dies im Angebot und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.

5.3. Allenfalls auf Grund des Auftrages auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Reisespesen und Anzahlungen an Dritte können von HP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

6. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

6.1. Die Kunden willigen ein, dass HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass HP die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

6.2. Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.

7. Sonstiges:

7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von HP. Gerichtsstand ist jener der Kunden.

7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), per Telefax, per E-Mail oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger-Dienste udgl. vorgenommen werden.

7.4. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.

7.5. Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen Befugten eingetragenen Mediator beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten geteilt werden.